Trinkwasseranalyse …
… für uns kein Problem
Trinkwasseranalyse
…für uns kein Problem
Trinkwasseranalyse
Wir bieten als Weser Ablesedienst GmbH die Legionellenbeprobung an. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Bremer Labor sind wir immer auf dem neuesten Stand. Wir planen selbst und sind daher flexibel.
Wer ist verpflichtet:
Die Betreiber bzw. Eigentümer einer Trinkwassererwärmungsanlage sind verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen alle 3 Jahre auf Legionella spec. untersuchen zu lassen.
Eine Legionellenbeprobung im Objekt muss erfolgen, wenn:
- das Objekt drei oder mehr Wohneinheiten hat
- mindestens eine Wohneinheit vermietet ist
- das Objekt eine zentrale Anlage zur Trinkwassererwärmung hat
- es im Objekt Duschmöglichkeiten gibt
- das Volumen des Warmwasserspeichers mehr als 400 Liter hat oder der Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und der weitest entfernten Entnahmestelle (z.B. Wasserhahn) mehr als drei Liter beträgt
Die Trinkwasserverordnung sieht eine Untersuchungs- und Informationspflicht vor:
- Untersuchungspflicht: Einrichtung geeigneter Entnahmestellen, Probennahme (alle 3 Jahre, wenn ohne Befund) und Analyse des Trinkwassers durch ein akkreditiertes Labor.
- Informationspflicht: Information an die Verbraucher über die Qualität des Trinkwassers und Meldung an das Gesundheitsamt bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes.
Die Weser Ablesedienst GmbH bietet Hausverwaltern oder Eigentümern von Liegenschaften ein umfassendes Dienstleistungspaket zu deren administrativen Entlastung – auch bei der Durchführung von Legionellenbeprobungen – an. Unser Partner im Bereich der Untersuchung auf Legionellen ist die akkreditierte Untersuchungsstelle unter deren Aufsicht wir organisatorische Fragen und Probenentnahmen übernehmen. Mitarbeiter der WAD sind als Probennehmer zertifiziert und direkt in das Qualitätsmanagement der Untersuchungsstelle eingebunden.
Die regelmäßig wiederkehrenden Kosten der orientierten Legionellenuntersuchung sind als Betriebskosten umlagefähig.