Geschäftsbedingungen Weser Ablesedienst GmbH

1. Vertragsschluss und Mitwirkung
1.1
Nachstehende Bedingungen gelten für unsere Lieferung und Leistung in allen Leistungsbereichen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist oder die detaillierten Leistungsbeschreibungen eine andere Sonderregelung treffen.
Unsere Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen, die mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern vereinbart werden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Für den Auftragsinhalt maßgebend sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.

1.2
Der Kunde stellt die Vertragsdurchführung sicher, insbesondere wird er mit Dritten abgeschlossene Verträge die einzelne oder alle Serviceteile betreffen, zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt auflösen und uns alle erforderlichen Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen (Fremdrechnungen/ Adressen/ Kündigungen etc.).

2. Lieferung
Leistungshindernisse wie höhere Gewalt/ Aufruhr/ Streik/ Aussperrung, die ohne unser bzw. ohne das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten eintreten, schieben die Fälligkeit der Lieferung oder den Leistungsanspruch gegen uns um die Dauer des leistungsstörenden Hindernisses hinaus, es sei denn es besteht ein vertragliches oder gesetzliches Wandlungs- oder Rücktrittsrecht.

3. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt ab Werk.

4. Preise
4.1.
Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Nebenkosten wie Verpackung/ Fracht/ Porto/ Versicherung etc.

4.2.
Die aktuellen Preise ergeben sich aus diesem Vertrag oder seinen beigefügten Anlagen.
Preiserhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten) unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Abgaben, Umlagen etc. behalten wir uns künftig vor. Solche Preisanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von 4 Monaten nach Vertragsabschluß möglich.

5. Zahlungsbedingungen
5.1.

Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Kleinlieferungen bis zum Wert von 150,00 € können per Nachnahme ausgeführt werden.

5.2.
Alle Zahlungen des Kunden werden auf die älteste Forderung verrechnet.

5.3.
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist von uns anerkannt oder sie ist rechtskräftig festgestellt.
Ist der Kunde nicht Kaufmann, ist ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des §369 HGB, zu. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen.

5.4.
Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit 2 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank p.a. zu verzinsen.
Wir haben jedoch die Möglichkeit einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde kann Herabsetzung des Zinsbetrages insoweit verlangen, als er dartut und beweist, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt und zur Geltungmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

5.5.
Bei Gefährdung unserer Zahlungsansprüche insbesondere bei Verschlechterung der Zahlungsverhältnisse, Zahlungseinstellung des Kunden, sowie bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir nur noch zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen Sicherheitsleistung verpflichtet.

6. Gewährleistung
6.1

Binnen einer Woche nach Lieferung von Waren oder sonstigen Leistungen. In jedem Falle aber bei Annahme der Leistung, hat der Kunde, der Kaufmann ist, alle erkennbaren und der Kunde, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel bei Warenlieferung auf alle Fehlmengen oder Falschlieferungen schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel hat der Kunde nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Kaufleuten steht dieses Recht nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung der Ware bzw. Beendigung unserer Arbeiten zu.

6.2
Bei mangelhafter Lieferung und Leistung können wir nachbessern oder nachliefern, bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern den Fehler berichtigen. Wir haben das Recht, diese Nachbesserung, Nachlieferung oder Berichtigung zu verweigern.
Schlagen Nachbesserungs-, Nachlieferungs- oder Berichtigungsmaßnahmen fehl oder lehnen wir diese ab, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung), bei Bauleistungen nur Herabsetzung der Vergütung, verlangen.

6.3.
Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz der Schäden die nicht an der Kaufsache oder dem Werk selbst entstanden sind.
Für das Fehlen zugesicherten Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen, wobei sich der Schadenersatz auf typisch vorhersehbare bzw. vom Zweck der Eigenschaftszusicherung – erfasster Schäden begrenzt.

6.4.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel darauf beruht, daß Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen, durch den Kunden nicht beachtet, vorgeschriebene Leistungswerte überschritten wurden oder die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, überbeansprucht oder unsachgemäß behandelt wurde bzw. der Kunde die Anlage eigenmächtig ändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.

7. Haftung
Mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und solcher nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen , Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung), sowohl gegen uns als auch gegen unsere leitenden Angestellten und Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen es sei denn, sie beruhen bei Kaufleuten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten bei Nicht-Kaufleuten auch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Bei Verzug und Unmöglichkeit haften wir gegenüber Nicht-Kaufleuten auch bei Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme.
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten jedoch begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1.

Wir behalten uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus Geschäftsverbindungen vor.
Im Verkehr mit Nichtkaufleuten behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Bezahlung des Kaufpreises vor.

8.2.
Der Kunde darf, vorbehaltlich unseres Widerrufs im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden – über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen darf er nicht vornehmen. Bei Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer notwendigen Intervention hat der Kunde zu tragen.

8.3.
Der Kunde tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, den Einbau oder der sonstigen Verwertung von uns gelieferter Waren an uns zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab.
Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet die darüberhinausgehenden Sicherheiten zurück zu übertragen.
Kommt der Kunde mit mehr als 10 einer fälligen Forderung mehr als 8 Tage in Verzug, so haben wir das Recht aufgrund des vorbehaltenen Eigentums, die als Gegenleistung gelieferten und geleisteten Gegenstände bis zur völligen Bezahlung der Schuld wieder an uns zu nehmen.
Daneben haben wir das Recht den Gegenstand von Leitungen und Befestigungen zu trennen. Ist der Gegenstand wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat der Kunde die Pflicht die Trennung zu dulden und den Gegenstand zurück zu übereignen. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

9. Leistungsbeschreibungen
Für unsere Leistungen gelten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

10. Gerichtsstand
Mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen wegen Lieferung und Leistungen auch wegen Ansprüchen aus Wechseln und Schecks – unser Firmensitz vereinbart.

11. Vorbehalt der Aufrechnung
Der Kunde, der Kaufmann ist, ist damit einverstanden, daß unsere Forderungen bzw. die Forderungen der mit uns verbundenen Unternehmen (Ziff. 8 Eigentumsvorbehalt.) gegen ihn uns und den mit uns verbundenen Unternehmen als Gesamtgläubiger zustehen.
Die mit uns verbundenen Unternehmen sind ebenso wie wir selbst berechtigt, unsere Forderungen und die Forderungen der mit uns verbundenen Unternehmen gegen Forderungen des Kunden, der Kaufmann ist und der mit ihm verbundenen Unternehmen, aufzurechnen.
Diese Regelungen gelten auch, wenn einerseits Barzahlung und andererseits Hingabe von Wechseln vereinbart ist oder wenn die gegenseitigen Ansprüche verschieden fällig sind, wobei mit Wertstellung abgerechnet wird. Bei laufendem Zahlungsverkehr bezieht sich diese Regelung auf den Saldo.

12. Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten werden bei uns und den verbundenen Unternehmen, sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert.