Energieausweise …
… die Energieeffizienz im Blick
Energieausweis
…die Energieeffizienz im Blick
Energieausweis
Seit dem 1. Mai 2014 ist die Energiesparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Sie zielt darauf ab, in Gebäuden Energie zum Heizen, Lüften, Wasser erwärmen, Kühlen und Beleuchten einzusparen und löst die bis dahin geltende EnEV 2009 ab.
Darin sind auch Vorgaben zum Energieausweis enthalten.
Ausstellung eines Energieausweises:
- für Neubauten
- für Bestandsgebäude nach einer Modernisierung
- für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neuvermietung
Der Energieausweis, ist ein Formular, das die energetische Qualität von Gebäuden oder Wohngebäuden bewertet. Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Energieausweises: der verbrauchsorientierte oder der bedarfsorientierte* Energieausweis.
Verbrauchsorientierter Energiausweis
Für einige Bestandsgebäude ist der verbrauchsorientierte Energieausweis ausreichend.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf der Basis der in den letzten 3 Jahren angefallenen Energieverbrauchswerte berechnet. Dafür werden die letzten drei Heizkostenabrechnungen oder vergleichbare Dokumente benötigt.
Wir lassen auf Wunsch verbrauchsorientierte Energieausweise für Ihre Liegenschaft erstellen.
Gern informieren wir Sie über mehr Details – sprechen Sie uns an!
* Für Neubauten ist ein Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebdearfs – ein sogenannter bedarfsorientierter Energieausweis – durch einen Fachmann zu erstellen.
Voraussetzung für den verbrauchsorientierten Energieausweis:
- Gebäude ab 5 und mehr Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977
- sanierte Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die entweder einen Bauantrag nach 1977 haben oder bei einem Bauantrag vor 1977 die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WschVO) erfüllen.