Selbstablesung

Eine Selbstablesung ist generell möglich, allerdings sind Sie für die Richtigkeit der übermittelten Ablesewerte selbst verantwortlich.

Zwischenablesung

Bei jedem Nutzerwechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Auch nach einem Leerstand sollte eine Zwischenablesung erfolgen, da die Aufteilung des Verbrauchs sonst nach Tagen/Gradtagen erfolgt.
Es ist jedoch nicht möglich, nach der Zwischenablesung einer Wohnung sofort eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, da die Energie- und Nebenkosten des ganzen Abrechnungsjahres und die Ablesung aller Wohnungen benötigt werden. Die Abrechnung eines ausgezogenen Nutzers innerhalb der Abrechnungsperiode kann somit erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude erstellt werden.

Falls Sie Fragen zur Ablesung haben, finden Sie Anleitungen nach Hersteller sortiert auf dem Formular. Felder mit * sind bitte zu befüllen.

zum Onlineformular

Sie möchten die Ablesung lieber in Papierform erfassen? Einen Vordruck finden Sie hier.